Tippgeber
Empfehlen Sie uns weiter und verdienen Sie!
Kennen Sie jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte?
Sie erhalten 10% von unserer Provision!
Wenn Sie jemanden kennen, der seine Immobilie verkaufen möchte, aber noch keinen geeigneten Makler gefunden hat, empfehlen Sie uns einfach weiter! Wir prüfen die Möglichkeit einer Zusammenarbeit und wenn wir die Immobilie erfolgreich vermitteln, erhalten Sie eine Prämie als Dankeschön.
Immobilienwert: 100.000,- Euro
Durch die erfolgreiche Vermittlung und den Verkauf einer Immobilie in Höhe von 100.000.- Euro erhalten Sie eine Tippgeberprovision in Höhe von 714,- Euro (brutto)
Immobilienwert: 300.000,- Euro
Durch die erfolgreiche Vermittlung und den Verkauf einer Immobilie in Höhe von 300.000.- Euro erhalten Sie eine Tippgeberprovision in Höhe von 2.142,- Euro (brutto)
Immobilienwert: 750.000,- Euro
Durch die erfolgreiche Vermittlung und den Verkauf einer Immobilie in Höhe von 750.000.- Euro erhalten Sie eine Tippgeberprovision in Höhe von 5.355,- Euro (brutto)
Empfehlen Sie uns weiter
So einfach funktioniert es!
Wenn Ihnen unser Angebot gefällt, aber Sie selbst keine Immobilie verkaufen möchten, teilen Sie uns einfach mit, wem wir helfen können. Zögern Sie nicht, uns anzurufen! Wir nehmen Ihren Vorschlag entgegen, kontaktieren Ihren vorgeschlagenen Kandidaten und informieren Sie über den weiteren Verlauf sowie Ihre Prämienqualifikation.
Ihr Vorteil
Ihr Vorteil
Ihr Vorteil
Ihr Vorteil
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Die Immobilie ist WunschMakler noch nicht bekannt.
- Die Immobilie wird bisher noch nicht vermittelt oder öffentlich angeboten.
- Der Eigentümer erteilt uns einen Vermarktungsauftrag.
- Die Vermittlung wird erfolgreich abgeschlossen (Notartermin).
- Sie stehen mit dem Eigentümer nicht in einem verwandtschaftlichen Verhältnis, sind nicht mit ihm verheiratet oder leben nicht mit ihm in einer Lebenspartnerschaft.
WunschMakler zahlt die Tippprovision bei Privatpersonen bzw. nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen netto aus. Unternehmen die umsatzsteuerpflichtig sind, zahlen wir inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus. Der Empfänger hat für die Endversteuerung der Provision selbst Sorge zu tragen.
WunschMakler behält sich jedoch in jeder Hinsicht das Recht vor, angebotene Immobilien abzulehnen und nicht zu vermarkten. Der Tippgeber erhält seine Tippprovision auf die tatsächlich an uns bezahlte Provision durch Käufer und Verkäufer. Sollte es zu dem sehr unwahrscheinlichen Fall kommen, dass die Provisionszahlungen nicht beglichen werden, hat auch der Tippgeber keinerlei Anspruch auf seine Tippprovision und hält uns in jeder Hinsicht schad- und klaglos. Bei regelmäßiger Zusammenarbeit ist natürlich auch eine individuelle Vereinbarung möglich.

